Über uns
Der Computer Club Südostschweiz (CC-SO) wurde am 5. Dezember 2017 als unabhängiger und selbstbestimmter Verein mit Sitz in Chur gegründet. Unser Ziel ist es, Menschen zu vernetzen, welche sich zu unterschiedlichen Themen mit technologischem Hintergrund austauschen wollen. Uns beschäftigen Themen wie Sicherheit, Datenschutz, Ethik, Computertechnik, Digitalisierung, neue Technologien, Open Source und elektronische Kommunikation. Unsere Aktivitäten haben einen praxisnahem Bezug zu den Auswirkungen des Einsatzes von modernen Technologien in der Region Südostschweiz.
Vorstand
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Vereinsstatuten
Statuten des Computer Club Südostschweiz
1. Name und Sitz des Vereins
- Unter dem Namen Computer Club Südostschweiz (CC-SO) besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
- Der Verein hat seinen Sitz in Chur.
2. Zweck und Aufgaben des Vereins
- Der Verein setzt sich in politischer und technischer Hinsicht mit den Chancen und Gefahren der ICT auseinander und leistet Öffentlichkeitsarbeit.
- Er setzt sich für das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und propagiert den schöpferischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Technologie.
- Der Verein organisiert in regelmässigen Abständen Austauschtreffen.
- Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
3 Mitgliedschaft
Natürliche und juristische Personen können Mitglied des CC-SO werden.
3.1. Aufnahme und Ausschluss
Die Vereinsversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
3.2. Austritt
Mitglieder können per Monatsende aus dem Verein austreten. Dazu ist eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand notwendig. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
4. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Vereinsversammlung
- der Vorstand
4.1 Die Vereinsversammlung
Die Vereinsversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Die Vereinsbeschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
- Budget
- Abnahme der Jahresrechnung
- Höhe der Mitgliederbeiträge pro Jahr
- Wahl des Vorstandes und des Vereinspräsidenten
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Änderung der Statuten
- Auflösung des Vereines
Die Vereinsversammlung des CC-SO findet im ersten Quartal des Jahres statt. Sie wird mindestens vier Wochen im Voraus durch den Vorstand angekündigt.
4.2. Der Vorstand
- Er vertritt den Verein gegen aussen und führt die laufenden Geschäfte.
- Der Vorstand konstituiert sich selber.
- Der Vorstand kann auf Antrag einzelne Mitglieder von der Zahlung des Mitgliederbeitrags befreien.
- Er besteht aus drei bis fünf Vereins-Mitgliedern.
- Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
5. Finanzierung
Der Verein ist nicht gewinnorientiert.
Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge sowie allfällige Spenden und Legate.
6. Unterschrift und Haftung
Es müssen immer der Präsident und ein weiteres Mitglied des Vorstands unterzeichnen.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
7. Auflösung
Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.